Bitte hören Sie ein Telefon ab!
Als Detektivunternehmen sind wir durch ein Bundesgesetz ermächtigt, Ermittlungen in allen Rechtsgebieten (also Verwaltungs-, Zivil- und Strafrecht) durchzuführen und so Beweismittel für eigentlich alle denkbaren Verfahren zu sammeln. Wir tun das mittlerweile von 8 Standorten in 8 Bundesländern.
Berechtigtes Interesse
Als seriöses Detektivunternehmen prüfen wir natürlich das berichtigte Interesse unseres Auftraggebers, wobei man das berechtigte Interesse in aller Kürze wohl so beschreiben kann: ein Detektivauftrag ist rechtens, wenn der Auftraggeber durch das Verhalten eines anderen einen Schaden erleiden könnte, in irgendeiner Form gestört wird, es zu einer juristischen Auseinandersetzung kommen könnte oder aber irgendein Anspruch durchgesetzt werden muss. Sie als Kunde müssen sich aber keine Gedanken machen, rufen Sie einfach an, dann klären wir das in einem kostenlosen Beratungsgespräch.
jetzt anrufen
0676 883 206 200 (0-24h)
Abhören
Detektive hören niemanden ab. Der Eingriff in jedwede fremde Kommunikation ist illegal und nur in bestimmten Fällen der Polizei mit richterlichem Auftrag gestattet. Niemals wird eine solche Maßnahme für zivilrechtliche Angelegenheiten in Frage kommen oder genehmigt werden. Wir stützen uns daher auf zulässige Methoden und lösen so auch die meisten unserer Fälle.
Der Erfolg gibt uns recht
Seit längerem schon bitten wir unsere Klienten uns im Internet zu bewerten. Viele kommen dem nicht nach, weil Diskretion in unserem Geschäft einen sehr hohen Stellenwert haben. Diejenigen allerdings, die es tun, sind überwiegend von unseren Leistungen überzeugt.