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Aktuelles

Der eindeutige Beweis

Was ist ein „eindeutiger Beweis“? Und wie erbringen Detektive diesen?

Als Beweis bezeichnet man umgangssprachlich den objektiven Nachweis eines Vorgangs, der eindeutig zugeordnet werden kann. In der Strafprozessordnung, aber auch im Zivilverfahren können Beweise zum Beispiel durch Zeugen, durch Sachverständige, durch Lokalaugenscheine oder durch Urkunden erbracht werden.

Beweise, die Detektive erbringen, können Urkunden sein –  Schriftstücke, z.B. Verträge, Rechnungen oder auch Strafzettel, die Zeit und Ort bekunden,  oder offizielle Papiere oder Auskünfte wie Meldedaten, können Tatsachen beweisen.

Das Bezeugen von Wahrnehmungen der Detektive kann aber auch ein mächtiger Beweis sein. Dazu werden wir vor Gericht geladen, um dort bei der Verhandlung zu berichten.

Zeugenaussagen von Detektiven unterstützt der professionelle Bericht: Beobachtungen werden in Echtzeit oder zumindest zeitnah protokolliert, detailliert und ohne Zweideutigkeiten festgehalten. Fotos, mitunter Videos untermauern die Aussage, Zeit-Weg Protokolle, Belege,… werden, wenn notwendig vorgelegt, und beweisen Tatsachen.

Wird der Ehepartner einer Affäre verdächtigt und verbringt er eine Nacht in einem Hotel mit einer Kollegin, ist das zwar möglicherweise verdächtig, aber noch kein Beweis für ein Verhältnis. Wird er aber beim gemeinsamen Einchecken beobachtet, beim einer Umarmung vor dem Hotel-Lift nach einem gemeinsamen Abendessen zu zweit, kann der Verdacht erhärtet werden. Wird dann noch fotografisch dokumentiert, dass beide Personen morgens das selbe Hotelzimmer mit allem Reisegepäck verlassen, kann ein ehewidriges Verhalten als bewiesen gelten. Im Bericht des Detektivs werden die Vorgänge logisch, strukturiert und eindeutig aufbereitet.

Zeugenaussage durch Detektive – ein Beispiel wie aus der Praxis

Zur Verdeutlichung, wie ein Detektiv Wahrnehmungen in seinen Bericht schreibt, vergleichen wir hier zwei Zeugenaussagen:

Ein zufälliger Augenzeuge berichtet: Er sieht von seinem Küchenfenster aus, wie ein dunkel gekleideter Verdächtiger kurz nach 23 Uhr über einen Zaun klettert, die Reifen eines Autos aufsticht, um die Ecke läuft und dann in einem weißen Auto, dass um die Ecke gestanden ist, flüchtet.

Der Detektiv auf Observationseinsatz, nennen wir ihn Mitarbeiter Q, hält den Vorfall wie folgt fest:

  • Am 1 Oktober 2023, 23:21 erscheint aus Richtung der XXX-Gasse eine dunkel gekleidete Person vor dem Haus der Auftraggeberin.  Nach kurzem Stehenbleiben am Gartenzaun (ca. 15sek) überklettert diese Person, gekleidet mit einem Kapuzenpullover (schwarz mit Zip-Verschluss), blauer Baseball-Kappe, mit dunkelgrauen Jeans und weißen Turnschuhen, den Gartenzaun des Grundstücks XXX-Straße, Nr. XX, auf der nördlichen Seite (Anhang: Foto der Person beim Überklettern des Zauns)
  • Die Person geht zum Auto mit dem Kennzeichen W-XXXXXX (Marke Skoda Octavia Kombi, anthrazitfarben), hantiert am Vorderreifen und Hinterreifen fahrerseitig, wobei jeweils ein Zischgeräusch zu hören ist und sich das Auto in Folge auf der Fahrerseite absenkt. Die Person entfernt sich in Richtung der XXXX-Straße (Anhang: Foto einer gebückten, dunkel gekleideten Person am Fahrzeug)
  • Um 23:24 Uhr verlässt Sie das Blickfeld kurz das Blickfeld des Zeugen um die Ecke in die YYY-Gasse Richtung Westen.
  • Um 23:25 hört man Startgeräusche eines Autos aus der YYY-Gasse, westliche Richtung. Ein weißes KFZ, Kennzeichen W-XXXXXX, Marke Volkswagen Golf, Generation 5, kommt um die Ecke gefahren in die XXX-Straße , im Licht der Straßenlaterne ist erkennbar dass der Fahrer männlich ist, schwarze Oberbekleidung trägt und eine dunkelblaue Kappe trägt. Ein Oberlippenbart ist erkennbar (Anhänge: Foto des Fahrzeugs bei Vorbeifahrt, vergrößertes Foto des Fahrers, Foto mit erkennbarem Kennzeichen des selben Fahrzeugs)
    Von einem Nachfahren wird abgesehen, da das verdächtige Auto sehr schnell auf die vielbefahrene ZZZ-Straße abbiegt und der Mitarbeiter nicht rasch genug seinen Beobachtungsposten verlassen kann.
  • Bis 23:35 passiert kein weiteres Fahrzeug den Mitarbeiter der Detektei, in der YYY-Gasse sind keine anderen Fahrzeug-Bewegungen oder Motorengeräusche wahrnehmbar.  Der Mitarbeiter verständigt die Einsatzleitung um 23:36 und berichtet mündlich.
  • 23:40: Auftraggeberin wird durch Einsatzleitung über die Sachbeschädigung informiert, in Absprache mit der Auftraggeberin wird die Polizei verständigt. Das Objekt wird bis 24:00 Uhr unter Beobachtung gehalten, bis die Auftraggeberin abgeholt wird um die weitere Nacht bei einer Freundin zu verbringen Auf Hinweis der Auftraggeberin wird nun die Wohnung des Ex-Partners unter Beobachtung gesetzt. 
  • 2. Oktober, 06:45 Uhr: Herr AAA verlässt seine Wohnung in der Q-Gasse, er trägt weiße Turnschuhe, dunkle Jeans und eine braune Jacke mit sichtbarem Label, unter der ein Kapuzenpulli (schwarz) sichtbar ist, und steigt seinen weißen Golf, Kennzeichen W-XXXXXX (siehe Foto-Anhang). Mitarbeiter Q vom Einsatz am 1. Oktober, Beobachter des Vorfalls am Fahrzeug, erkennt am 2. Oktober um 11:00 Uhr bei der Fallbesprechung im Büro Wien die Person, die Bekleidungsteile und das Fahrzeug wieder als den Täter des Vorfalls vom 1. Oktober um 23:21.

Ergebnis: Die Personenbeschreibung, Fahrzeugdaten und Fotos passen zum Ex-Ehemann, Anzeige wegen Einbruch und Sachbeschädigung kann erstattet werden , ein sofortiges Betretungs- und Annäherungsverbot kann ausgesprochen werden. Die Obsorgefrage für gemeinsame Kinder kann neu aufgerollt werden. Nur mit der Aussage des zufälligen Augenzeugen wäre das Ergebnis nicht zu erreichen gewesen – jeder mittelmäßige Anwalt hätte eine Verdachtslage auf Basis des zufälligen Augenzeugen gegen den Ex-Mann entkräften können.

Der Detektiv, der den Vorfall beobachtet hat, kann als Zeuge vom Gericht geladen werden und seine Aussage machen. Aufgrund der Fotobeweise und der schriftlichen Protokollierung seiner Wahrnehmungen kann seine Aussage als Tatsachen-Beobachtung und damit als eindeutiger Beweis gewertet werden.


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