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Detektive im Auftrag von Privatpersonen

Auch Privatpersonen können Detektive beauftragen, wenn Sie entweder Ihr Eigentum schützen wollen oder, im Fall von Personen, wenn Sie berechtigtes Interesse an Informationen haben.

Auftraggeber mit berechtigtem Interesse
Entscheidend dafür, ob wir einen Auftrag annehmen, ist das „berechtigte Interesse“ dass unser Auftraggeber an einem Fall hat. Wir Berufsdetektive arbeiten mit legalen Mitteln und sind dem Datenschutz verpflichtet. Das schützt auch unsere Auftraggeber!
– Lukas Helmberger
Detektive werden von Privatpersonen zum Beispiel im Fall von Ermittlungen zu Unterhaltsverpflichtungen, bei Untreue-Verdacht oder auch zur Überwachung von Objekten bei Vandalismus beauftragt.

Regional Ermitteln – erfolgreich ermitteln

Wir sind, wo Sie sind: Wir treffen Sie gerne in einer unserer regionalen Beratungsstellen. Unser Netzwerk garantiert außerdem kurze Anfahrten unserer Ermittler. 

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