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Detektiveinsatz im Arbeitsrecht

Im Krankenstand auf Ski-Urlaub, Mitarbeiter, die während Ihrer Dienstzeit auch noch dem Zweit-Job nachgehen, oder gleich der Diebstahl von Betriebseigentum…

Detektiv Arbeitsrecht Detektiv Arbeitsrecht
Arbeitgeber haben ein berechtigtes Interesse, von Ihren Mitarbeitern nicht hintergangen zu werden. Wenn der Verdacht auf Missbrauch des Arbeitsvertrags besteht, z.B. durch Krankenstandsmissbrauch oder durch untreues Verhalten, und das Unternehmen geschädigt wird, dürfen Sie als Arbeitgeber einen Detektiv beauftragen.
– Lukas Helmberger
Die Beauftragung von Detektiven zur Beweiserhebung bringt Sicherheit vor dem Arbeits- und Sozialgericht und kann oft sogar vom Arbeitnehmer regressiert werden.

Rechtliche Grenzen bei Ermittlungen gegen Mitarbeiter

Es ist schwierig, pauschal Auskunft über die rechtlichen Einschränkungen zu erteilen, die das Gesetz uns Detektiven im Auftrag von Arbeitgebern auferlegt. Wir besprechen mit Ihnen gerne Ihren konkreten Fall und zeigen Ihnen die Wege auf, die erfahrungsgemäß zum Erfolg führen – wir können dabei auf einen langjährigen Erfahrungsschatz berufen.

Vorbereitung von behördlichen Schritten durch Detektive

Wenn der Verdacht auf kriminelle Machenschaften im Umfeld des Betriebs besteht, kann der Einsatz von Detektiven zur Aufklärung durchaus sinnvoll sein, bevor man die Strafverfolgungsbehörden dazu zieht: Wir ermitteln diskret und unauffällig, klären den Verdacht ab und bereiten Beweise vor, die dann bei Polizei und Staatsanwaltschaft vorgelegt werden können.

Wenn es um die mögliche Wiedergutmachung von Schäden geht, kann der Einsatz der feinen Klinge des Detektivs manchesmal mehr Erfolg bringen, als die volle Staatsgewalt.


Regional Ermitteln –
erfolgreich ermitteln

Wir sind, wo Sie sind: Wir treffen Sie gerne in einer unserer regionalen Beratungsstellen. Unser Netzwerk garantiert außerdem kurze Anfahrten unserer Ermittler. 

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