Krankenstandsmissbrauch
Ermittlungen bei Krankenstandsmissbrauch
Krankenstand: Beweissicherung bei Missbrauch
Im Krankenstand hat der Dienstnehmer Anspruch auf Fortzahlung seines Gehalts. Jedoch kann ein Missbrauch des Krankenstandes erhebliche Schäden für das Unternehmen verursachen, denn nicht nur muss das Gehalt weiterbezahlt werden, sondern es entstehen auch zusätzliche Kosten, um die Arbeit anderweitig zu erledigen. Deshalb prüfen wir im Fall des Krankenstandes, ob der Dienstnehmer seiner Pflicht nachkommt, alles zu tun, um möglichst schnell wieder gesund zu werden.
Wir werden oft mit Fällen konfrontiert, in denen Mitarbeiter während des Krankenstandes anderen Tätigkeiten nachgehen oder sich gar nicht erst krank melden, um anderen Aktivitäten nachzugehen. In diesen Fällen können wir eine Entlassung aussprechen oder Beweise sammeln, um vor Gericht zu bestehen.
Unser Vorgehen beginnt mit einem kostenlosen Beratungsgespräch, bei dem wir Ihre Situation analysieren und einen Plan zur Beweissicherung erstellen. Wir arbeiten eng mit Ihnen zusammen, um sicherzustellen, dass jeder Schritt im Einklang mit Ihren Zielen und Budgetvorstellungen steht.
Am Ende unserer Ermittlungen erhalten Sie einen ausführlichen schriftlichen Bericht mit einer Fotodokumentation, die als Beweismittel vor dem Arbeits- und Sozialgericht zugelassen ist. So haben Sie alle Fakten und Fotos in der Hand, um notwendige Entscheidungen zu treffen und gegen den Missbrauch des Krankenstandes vorzugehen.
Kosten beim Einsatz von privaten Ermittlern
Kosten eines Einsatzes setzen sich zusammen aus Mitarbeiter-Zeit vor Ort, für die Erstellung von beweiskräftigen Berichten, An- & Abreise und notwendigen Spesen/Auslagen.
Wir achten auf transparente Abrechnung und optimieren Einsatzzeiten & Dokumentation auf Kosteneffizienz im Sinne unserer Kunden.
Wir beraten Sie über die zu erwartenden Kosten im Erstgespräch und halten Sie über die anfallenden Aufwände während der Ermittlungen auf dem Laufenden.
Pauschalen sind in unserer Branche der Regel nicht möglich – was, wo und wie lange etwas zu tun ist, wird nicht durch den Detektiv, sondern durch das Projektziel bestimmt.
Die Kosten eines Ermittlungsauftrags trägt immer der Auftraggeber, wobei manchmal die Möglichkeit besteht, Kosten von einem Verursacher/Täter über ein Gericht zurückzufordern.
Regional Ermitteln –
erfolgreich ermitteln
Wir sind, wo Sie sind: Wir treffen Sie gerne in einer unserer regionalen Beratungsstellen. Unser Netzwerk garantiert außerdem kurze Anfahrten unserer Ermittler.