Detektiv oder Polizei – wer ist der richtige Ansprechpartner?
Die Frage, ob tatsächlich ein Detektiv der bessere Ansprechpartner als die Polizei ist, wird Detektiven oft gestellt. Die Antwort ist – wie so oft – ein: „Es kommt eben drauf an…“
Detektive werden tätig, wenn Sie einen Auftrag einer Person oder einer Firma erhalten. Professionelle Detektive überprüfen das berechtigte Interesse ihres Auftraggebers und werden dann erst mit den geeigneten Ermittlungsmethoden aktiv. Ein Fall für die Polizei ist es nur bei strafrechtlicher Relevanz, wobei bei der Polizei aber nicht uneingeschränkte Ressourcen zur Verfügung stehen. 100%ige Konzentration auf Ihren Fall können Sie in der Regel beim Detektiv erwarten – bei Ermittlungen durch die Polizei kann es oftmals dazu kommen, dass andere Aufgaben der Behörde gerade höhere Prioritäten haben.
Welche Fälle gibt es, wo „berechtigtes Interesse“ existiert, es aber kein Fall für die Behörde wäre?
Ein Vertrauensbruch, der eine eheliche Gemeinschaft gefährdet, ist kein Fall für die Polizei – ein eindeutiger Beweis für schuldhaftes Verhalten des Partners, professionell erbracht und „gerichtsfest“ belegt, kann im Scheidungsverfahren jedoch Gold wert sein. Der Mitarbeiter, der seinen Verpflichtungen im Außendienst nicht nachkommt oder mit trotz aufrechtem Wettbewerbsverbot beim Mitbewerber einen Job annimmt, begeht auch keine Straftat, sondern schädigt seinen Arbeitgeber. Der Nachweis für dieses Verhalten sollte aber eindeutig und aussagekräftig erfolgen, um weitere Schritte – zum Beispiel zivilrechtlich, aber auch außergerichtlich – setzen zu können.
Grundsätzlich sind alle Themen, die dem Zivilrecht zuzuordnen sind, kein Fall für die Polizei. Das Zivilrecht regelt das Verhältnis zwischen Bürgern. Beispiele sind Ansprüche aus Verträgen (Miete, etc.) oder Schadensersatzansprüche. Im Strafrecht geht es um den Strafanspruch des Staates gegen einen vermeintlichen Straftäter. Ermitteln Detektive dementsprechende Delikte, sind sie aber nicht zur Anzeige verpflichtet – was mit den Informationen passiert, liegt in den Händen des Auftraggebers.
Kriminelle Handlungen durch Detektive aufklären lassen
Beispiel: Schädigt ein Angestellter eines Betriebs seinen Arbeitgeber – z.B. durch Unterschlagung oder Diebstahl – kann es sein dass die Polizei den Fall zwar aufnimmt, eine Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft, beispielsweise wegen Geringfügigkeit, jedoch eingestellt wird. Staatsanwaltschaft und die Polizei müssen ihre Ressourcen so einteilen, dass die Interessen der Gemeinschaft bestmöglich geschützt werden – das individuelle Problem eines einzelnen Bürgers, eines einzelnen Unternehmers, ist da leider manchmal nachrangig.
Am Beispiel eines Mitarbeiterdiebstahls, der zur Anzeige gebracht wird, kann nun folgender Fall eintreten: Die Polizei und die Strafverfolgung nehmen den Fall auf, schließen ihn aber ohne konkrete Beweise – und der Unternehmer hat nun keine Handhabe, um eine fristlose Auflösung des Dienstverhältnisses durchzustreiten: Viel Lärm, Verunsicherung und Aufwände für kein verwertbares Ergebnis.
Wird der Polizei eine Straftat zur Kenntnis gebracht, so ist sie zur Strafanzeige verpflichtet (§78, StPO) – ab diesem Moment hat der Anzeige-Erstatter nur mehr sehr bedingten Einfluss auf das weitere Geschehen.
Hätte der Unternehmer einen Detektiv beauftragt, hätte er höchstwahrscheinlich ein anderes Ergebnis: Die Detektei erbringt einen „gerichtsfesten“ Beweis, mit dem die Entlassung unmittelbar ausgesprochen werden kann. Der (Ex-)Mitarbeiter wird aufgefordert, den Schaden wiedergutzumachen und aufgefordert, die Ermittlungskosten zu erstatten – die Möglichkeiten des gekündigten Angestellten, die Entlassung zu bekämpfen, sind gleich Null. Der Fall könnte aber immer noch zur Anzeige gebracht werden – mit fertig ermittelten Erkenntnissen, die dann auch die Staatsanwaltschaft vor Gericht vorbringen kann.
Konsequenzen von Ermittlungen – muss es immer vor Gericht enden?
Wiedergutmachung, Schadenersatz, Auflösung von Verträgen oder Verpflichtungen können ohne Polizei, Richter oder Anwälte erfolgen. Eine rechtliche Beratung ist zwar sinnvoll, aber nicht notwendige Voraussetzung. Sollte es jedoch zu Komplikationen kommen und doch vor Gericht gehen, ist der aussagekräftige Beweis, z.B. in Form eines Detektiv-Berichts, wieder sehr wertvoll.