Krankenstand: bei Missbrauch liefern wir Beweise
Im Krankenstand hat der Dienstnehmer Anspruch auf Fortzahlung seines Gehalts. Anders als Viele denken, wird diese Zahlung vom Arbeitgeber geleistet und verursacht im Fall des Missbrauchs einen Schaden am Unternehmen. Im Übrigen hängt meist ein ganzer Schwanz von Kosten an einem solchen Missbrauch, denn nicht nur ist das Gehalt weiter zu bezahlen, jemand anderes, der ebenfalls zu bezahlen ist, muss die Arbeit machen.

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Krankenstand: Pflicht des Dienstnehmers
Anders als bei einer Kontrolle durch die Krankenkasse, prüfen wir im Fall des Krankenstandes, ob der Dienstnehmer seiner Verpflichtung nachkommt, alles zu tun, um möglichst schnell gesund zu werden und so dem Arbeitgeber wieder zur Verfügung zu stehen. Setzt der Dienstnehmer also Handlungen, die dazu geeignet sind, den Krankenstand zu verlängern oder liegt überhaupt kein Krankenstand vor, kann eine Entlassung ausgesprochen werden.

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Der Missbrauch
Wir bearbeiten oft Fälle, wo Mitarbeiter im Krankenstand anderen Arbeiten nachgehen. Der eine arbeitet auf der eigenen Baustelle, der andere beendet den Pfusch vom Wochenende (mit den Werkzeugen des Dienstgebers). Wiederum eine andere arbeitet bereits beim neuen Dienstgeber (ev. dem Mitbewerber) oder aber geht dem Sport oder anderen Hobbys nach. Und der Dienstgeber zahlt.

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Ablauf des Detektiv Einsatzes
Am Anfang unserer Zusammenarbeit im Fall des Krankenstandes Ihres Mitarbeiters seht ein kostenloses Beratungsgespräch, in dem wir Ihre Situation analysieren. Diese Analyse hat einerseits zum Ziel, den Sachverhalt zusammen zufassen und so einen Ausgangspunkt für die Ermittlungen zu bekommen, andererseits dient sie für eine erste Skizze der Ermittlungsschritte und zu einer Abschätzung der Kosten. Wesentlich ist: Sie sind im Teil unseres Teams und wir machen jeden Schritt nur in enger Abstimmung mit Ihnen.

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Das Ergebnis
Unsere Erkenntnisse über den Missbrauch des Krankenstandes schreiben wir in einen sehr ausführlichen schriftlichen Bericht. Als Beilage bekommen Sie eine Fotodokumentation, die einer Bildgeschichte entspricht. Ihnen liegen jetzt Fakten und Fotos vor, die einerseits Klarheit schaffen, andererseits aber auch als Basis für die notwendigen Entscheidungen dienen. Der Bericht aber auch die Zeugenaussage der eingesetzten Detektive ist als Beweis vor dem Arbeits- und Sozialgericht zulässig.

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