Das Thema GPS Tracker taucht in Gesprächen rund um Detektivarbeit immer wieder auf. Viele Menschen verbinden damit die Vorstellung, unauffällig und kostengünstig herauszufinden, wo sich ein Fahrzeug oder gar eine Person befindet – und hoffen, dadurch Klarheit in einer heiklen Angelegenheit zu bekommen. Doch bei genauerer Betrachtung zeigt sich: Der Einsatz von GPS Trackern ist in vielerlei Hinsicht problematisch, unzuverlässig und rechtlich heikel.
GPS Tracker liefern keine verwertbaren Beweise
Ein GPS Tracker zeigt nur den Standort seiner selbst, also meist den Standort eines Fahrzeuges – nicht mehr und nicht weniger. Er kann nicht belegen, wer das Fahrzeug gesteuert hat, ob jemand mitgefahren ist oder was nach dem Aussteigen passiert ist. Für eine gerichtliche oder sachliche Klärung eines Sachverhalts sind das völlig unzureichende Informationen.
Ein technisches Bewegungsprofil eines Fahrzeugs ist also kein Beweis, sondern allenfalls ein Hinweis – mit einem hohem Risiko für Fehlinterpretationen und falschen Entscheidungen.
Viele Geräte haben eine eingebaute Anti-Stalking-Funktion
Moderne GPS Tracker – insbesondere jene mit Anbindung an Smartphones – sind mittlerweile mit sogenannten Anti-Stalking-Funktionen ausgestattet. Diese erkennen, wenn ein unbekanntes Gerät über längere Zeit mitgeführt wird, und warnen die Zielperson aktiv.
Beispiele dafür:
- Apple AirTags senden eine Meldung an das iPhone des Verfolgten, sobald sie ungewollt mitgeführt werden.
- Android-Geräte schlagen bei verdächtigen Bluetooth- oder GPS-Signalen Alarm und bieten Apps zur Ortung solcher Geräte an.
- Google und Apple haben gemeinsam angekündigt, neue Anti-Tracking-Standards in alle künftigen Betriebssysteme zu integrieren.
Das bedeutet: Der Versuch, eine Person unbemerkt mit einem GPS-Gerät zu überwachen, scheitert in der Praxis immer häufiger – und führt schlimmstenfalls zu Konfrontationen und Anzeigen.
Rechtlich umstritten
Tatsache ist, dass uns kein konkretes Gesetz bekannt ist, das den Einsatz eines GPS Trackers verbietet. Dem Gesetzgeber war es beispielsweise wichtig, dass Abhören verboten ist (§ 120 StgB) für GPS Tracker gibt es aber keine solche Bestimmung. Verfolgt man die Aktivitäten der Exekutive und Justiz kommt es immer wieder zur Strafverfolgung. Gelegentlich kommt es auch zu Verurteilungen, die Sie für sich sicher vermeiden wollen.
Wie man weit besser beraten ist
Probleme mit technischer Überwachung durch GPS Tracker kann man durch solide faktische Ermittlungsarbeit umgehen, die keine Probleme bereit und faktisch und gerichtsverwertbar ist.
- Diskrete Observation durch qualifizierte Detektive
- Bewegungsprofile durch direkte Beobachtung zu stark vergünstigten Konditionen
- Schriftliche und bildliche Dokumentation
- Legale und belastbare Beweissicherung
Unsere Ergebnisse sind gerichtsfest, nachvollziehbar und professionell erarbeitet. Genau das unterscheidet unsere Arbeit von vermeintlich schnellen Lösungen wie GPS Tracking.
Fazit: Finger weg vom GPS Tracker – setzen Sie auf echte Ermittlungsarbeit
Wenn Sie wirklich wissen wollen, was vor sich geht, verlassen Sie sich nicht auf Technik, die am Ende nichts beweist. Vertrauen Sie auf unser erfahrenes Team – wir liefern klare Ergebnisse ohne rechtliches Risiko.
Kontaktieren Sie uns jetzt für ein unverbindliches Erstgespräch – wir beraten Sie gerne.