Stalking: unsere Detektive helfen
Stalking, beharrliche Verfolgung und Mobbing sind ein Delikt, die immer häufiger werden. Meist kommt als zusätzliches Problem dazu, dass die Polizei nur selten mit genügend Feingefühl bei diesem Delikt einschreitet. Deswegen werden wir immer öfters herangezogen, um die beharrliche Verfolgung nachzuweisen und später zur Anzeige zu bringen.
Stalking: die Täter
Meist ist der Stalker im Bekanntenkreis oder Umfeld des Opfers zu suchen. Expartner, vermeintliche Falschparker, verschmähte Liebschaften und streitsüchtige Nachbarn kommen in Frage. Auch am Arbeitsplatz greift Stalking um sich und trifft sich dort mit einem Verwandte: dem Mobbing

Rufen Sie jetzt an, gern auch am Wochenende
KOSTENLOSE ERSTBERATUNG
+43 676 883 206 200
Anrufen oder WhatsApp Me
Wie helfen unsere Detektive
Wie bei jedem Auftrag führen wir zunächst ein ausführliches kostenloses Beratungsgespräche mit Ihnen, um einerseits Ihre Situation genau zu verstehen und andererseits einen ersten Plan und eine erste Kostenschätzung für die Bearbeitung Ihres Falles zu erstellen. Sie können sich sicher sein, dass wir uns genügend Zeit für Sie nehmen und das entsprechende Feingefühl für Ihre Situation aufbringen. Stalking, beharrliche Verfolgung und Mobbing sind eine sehr persönliche Sache, die wir sehr ernst nehmen.

Rufen Sie jetzt an, gern auch am Wochenende
KOSTENLOSE ERSTBERATUNG
+43 676 883 206 200
Anrufen oder WhatsApp Me
Der Stalker wird zum Verfolgten
In einem nächsten Schritt werden wir den Stalker selbst unter Beobachtung stellen, um ihm die beharrliche Verfolgung nachzuweisen. Unsere Erkenntnisse finden sich dann in einem ausführlichen schriftlichen Bericht wieder, der mit einer aussagekräftigen Fotobeilage untermauert wird. Diese Unterlagen können Sie dann bei der Anzeige oder dem Gerichtsverfahren gegen das Stalking einsetzen. Auch unsere Detektive können Sie als Zeugen laden.

Rufen Sie jetzt an, gern auch am Wochenende
KOSTENLOSE ERSTBERATUNG
+43 676 883 206 200
Anrufen oder WhatsApp Me
Kosten
Auch beim Stalking oder der beharrlichen Verfolgung haben Sie die Möglichkeit die Detektivkosten vom Verursacher, in diesem Fall dem Stalker, im Wege einer Schadenersatzforderung zurück zu fordern. Üblicherweise gewinnt man ein derartiges Schadenersatzverfahren vor österreichischen Gerichten auch.
Wir selbst verrechnen unseren tatsächlichen Aufwand, wobei in ganz Österreich maximal jeweils 30 Minuten An- oder Abfahrt verrechnet werden. Als Aufwand kommen Arbeitsstunden, gefahrene Kilometer und eventuelle Auslagen in Frage.

Rufen Sie jetzt an, gern auch am Wochenende
KOSTENLOSE ERSTBERATUNG
+43 676 883 206 200
Anrufen oder WhatsApp Me