Unlauterer Wettbewerb

Unter unlauterem Wettbewerb kann man all jene Handlungen eines Unternehmers zusammenfassen, mit denen er sich auf rechtswidrige Art und Weise gegenüber dem Mitbewerber einen Vorteil verschafft. In Frage kommen unzählige Handlungen.

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Beispiele für unlauteren Wettbewerb
- Beschäftigung von nicht oder falsch angemeldeten Mitarbeitern (in unserer Branche beispielsweise haben Detektive den deutlich besseren (teureren) Kollektivvertrag als Bewacher. Immer wieder kommt es vor, dass Kaufhausdetektive als Bewacher bezahlt werden und sich der Dienstgeber so einiges an Kosten erspart – er kann billiger anbieten als ein Detektiv, dessen Mitarbeiter teurer sind. Unlauterer Wettbewerb also.
- Nicht Einhalten von Sicherheitsbestimmungen: Bei Dacharbeiten sind Absicherungsmaßnahmen zu ergreifen, die 30% des Aufwandes verursachen. Lässt ein Mitbewerber diese Maßnahmen weg, kann er deutlich billiger anbieten.
- Entsorgen oder besser Abladen von Müll entgegen den gesetzlichen Bestimmungen.
- Nicht Einhalten von allgemeinen Gesetzen: Überlädt man einen LKW kann man mehr Ware mit dem weniger Fahrten (also weniger Kosten) transportieren. Man ist billiger als der Mitbewerber, der sich an die Gewichtsbestimmungen hält.
- Die Liste kann beliebig fortgesetzt werden …

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Wie helfen wir Ihnen?
Am Anfang unserer Zusammenarbeit steht ein ausführliches kostenloses Beratungsgespräch, in dem wir Ihre Situation verstehen lernen und einen ersten Plan und eine Kostenschätzung für die Bearbeitung abgeben. In der Folge wird es zu Beobachtungen und Ermittlungen kommen, die das Ziel haben, den unlauteren Wettbewerb des Konkurrenten in einem ausführlichen Bericht zu dokumentieren. Zahlreiche Fotos werden das Fehlverhalten des Mitbewerbers untermauern. Mit diesen Unterlagen können Sie dann gegen den Mitbewerber vorgehen: Unterlassung, Schadenersatz, Gewerbeentzug können die Folge sein.

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Kosten
Auch beim unlauteren Wettbewerb sind die Kosten für den Detektiveinsatz vom Aufwand abhängig. Damit sind die notwendigen Arbeitsstunden, zufahrende Kilometer und eventuelle Auslagen gemeint. Übrigens: wir verrechnen in ganz Österreich jeweils maximal 30 Minuten An- und Abfahrt und Detektivkosten können beim Gegner im Wege einer Schadenersatzklage zurück gefordert werden.

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