Beobachtung
Beobachten ist das eine – gerichtsfeste Beweisführung aber das Wesentliche
Wenn Sie jemanden beobachten lassen wollen…
Detektive dürfen Menschen im Auftrag von Privatpersonen oder Unternehmen beobachten, wenn Sie Ihr berechtigtes Interesse an einer Beobachtung darstellen können: etwa, wenn Sie als Geschädigter eines Vorgangs das berechtigte Interesse an einer Aufklärung haben. Das ist auch im Rahmen von allen geltenden Regeln zum Datenschutz und zur Privatsphäre rechtlich gedeckt.
Auch in einer Ehe kann es sein, dass Sie Hinweise auf ein ehewidriges Verhalten Ihres Partners haben – hier kann berechtigtes Interesse an einer Klarstellung durch einen Detektiv geltend gemacht werden. Wenn Sie jedoch zum Beispiel als Freundin die Überwachung des Ehegatten der besten Freundin beauftragen wollen, so müssen wir den Auftrag ablehnen – sie müssten die betroffene Ehegattin als Auftraggeberin zu uns bringen…
Wie beobachten Detektive?
Detekteien haben eine Reihe von Möglichkeiten zur Beobachtung von Personen: ganz klassisch hängen wir uns an die zu beobachtende Person dran und folgen unauffällig – mit wechselnden Personen, wechselnden Fahrzeugen, gegebenenfalls auch mit Outfit-Wechseln. Technische Hilfsmittel werden im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten ebenso zum Einsatz gebracht.
Unauffällige Observation ist eine Fähigkeit, die erlernt und trainiert werden muss. Wir bilden unsere Mitarbeiter dahingehend ständig weiter und arbeiten auch mit Übungseinsätzen.
Bei der Beobachtung von Objekten haben wir als Detektei manchmal erweiterte Möglichkeiten, wenn die Objekte oder Liegenschaften unseren Auftraggebern rechtlich auch zuzuordnen sind: Dann können zum Beispiel auch Kameras und Fotofallen, manchmal auch verdeckte Sender und Ortungsgeräte zum Einsatz gebracht werden.
Wie bekommt der Auftraggeber das Ergebnis einer Beobachtung
Wir erstellen einen detaillierten Bericht, der aus Protokollen, Notizen, Fotos und gegebenenfalls auch technischen Auswertungen besteht. Dieser Bericht ist beweiskräftig gestaltet und kann auch vor Gericht verwendet werden.
Kosten beim Einsatz von privaten Ermittlern
Kosten eines Einsatzes setzen sich zusammen aus Mitarbeiter-Zeit vor Ort, für die Erstellung von beweiskräftigen Berichten, An- & Abreise und notwendigen Spesen/Auslagen.
Wir achten auf transparente Abrechnung und optimieren Einsatzzeiten & Dokumentation auf Kosteneffizienz im Sinne unserer Kunden.
Wir beraten Sie über die zu erwartenden Kosten im Erstgespräch und halten Sie über die anfallenden Aufwände während der Ermittlungen auf dem Laufenden.
Pauschalen sind in unserer Branche der Regel nicht möglich – was, wo und wie lange etwas zu tun ist, wird nicht durch den Detektiv, sondern durch das Projektziel bestimmt.
Die Kosten eines Ermittlungsauftrags trägt immer der Auftraggeber, wobei manchmal die Möglichkeit besteht, Kosten von einem Verursacher/Täter über ein Gericht zurückzufordern.
Regional Ermitteln – erfolgreich ermitteln
Wir sind, wo Sie sind: Wir treffen Sie gerne in einer unserer regionalen Beratungsstellen. Unser Netzwerk garantiert außerdem kurze Anfahrten unserer Ermittler.