Kindeswohlgefährdung
Kindeswohlgefährdung mit einem Detektiv Beweisen
Wie geht ein Detektiv beim Verdacht auf Kindeswohlgefährung vor?
Scheidungen und Trennungen können eine schwierige Zeit sein, insbesondere wenn Kinder betroffen sind. Es besteht die Möglichkeit, dass Ihr Kind im Einfluss Ihres ehemaligen Partners vernachlässigt wird oder gar in Gefahr gerät. Es kann auch sein, dass das Kindeswohl durch andere Personen gefährdet wird, die das Sorgerecht teilen, oder durch das neue persönliche Umfeld oder den Umgang mit dem neuen Partner oder der neuen Partnerin Ihres Ex-Partners beeinträchtigt wird.
Als langjährig erfahrene Detektei können wir Ihnen in solchen Fällen helfen, das Wohl Ihres Kindes zu schützen. Wir sind spezialisiert auf die Erkennung von Kindeswohlgefährdung und können in Ihrem Auftrag tätig werden, die Gefährdung zu beweisen und diese im gerichtlichen Verfahren auch zu bezeugen.
Wie beweisen wir Kindeswohlgefährdung?
Wir beobachten und dokumentieren, was mit Ihrem Kind geschieht. Je konkreter Ihr Verdacht ist, um so genauer können wir relevante Zeiten und Orte für unsere Observation planen und um so genauer können wir an den richtigen Punkten die richtigen Fragen stellen. Wir fotografieren alle relevanten Vorkommnisse – und liefern so die Beweise, die Sie für Ihre nächsten Schritte brauchen.
Wie sehen die Beweise aus und wie werden sie verwertet?
Sie bekommen von uns in der Regel einen ausführlichen, schriftlichen Bericht mit Fotodokumentation, mit dem Sie sich mit Ihrem Anwalt beraten. Bei Gefahr im Verzug kann es notwendig sein, mit entsprechenden Beweisen direkt zur Polizei oder zum Jugendamt zu gehen, um rasch Unterstützung durch die Behörde zu kommen.
Kosten beim Einsatz von privaten Ermittlern
Kosten eines Einsatzes setzen sich zusammen aus Mitarbeiter-Zeit vor Ort, für die Erstellung von beweiskräftigen Berichten, An- & Abreise und notwendigen Spesen/Auslagen.
Wir achten auf transparente Abrechnung und optimieren Einsatzzeiten & Dokumentation auf Kosteneffizienz im Sinne unserer Kunden.
Wir beraten Sie über die zu erwartenden Kosten im Erstgespräch und halten Sie über die anfallenden Aufwände während der Ermittlungen auf dem Laufenden.
Pauschalen sind in unserer Branche der Regel nicht möglich – was, wo und wie lange etwas zu tun ist, wird nicht durch den Detektiv, sondern durch das Projektziel bestimmt.
Die Kosten eines Ermittlungsauftrags trägt immer der Auftraggeber, wobei manchmal die Möglichkeit besteht, Kosten von einem Verursacher/Täter über ein Gericht zurückzufordern.
Regional Ermitteln –
erfolgreich ermitteln
Wir sind, wo Sie sind: Wir treffen Sie gerne in einer unserer regionalen Beratungsstellen. Unser Netzwerk garantiert außerdem kurze Anfahrten unserer Ermittler.