Die Detektei Helmberger besteht seit 2003 und hat schon viel erlebt. Als folge dieser Erfahrungen schreiben wir den Artikel Anzahlung schafft Sicherheit und können sehen, wie Sie vor dem Bildschirm nicken.
Was versteht man unter Anzahlung?
Eine Anzahlung ist eine Geldleistung, die vor Abschluss der Arbeiten an den Dienstleister überwiesen wird und mit der eine Sicherheit durch die Anzahlung geschaffen wird.
Worin besteht die Sicherheit für die Detektei Helmberger?
Jede Anzahlung minimiert das Inkassorisiko der Detektei Helmberger und verhindert Folgekosten wie etwa Gerichts- und Anwaltskosten. Hier zeigt sich die Wichtigkeit, mit einer Anzahlung vorzusorgen.
Worin besteht der Vorteil für den Klienten?
Einerseits besteht der Vorteil für den Klienten darin, dass über die laufenden Anzahlungsrechnungen Kenntnis über den Kostenstand und damit auch die Kontrolle über die Kosten erlangt wird. Auf der anderen Seite bedankt sich die Detektei Helmberger mit bis zu 15% Rabatt auf den Normaltarif. Die Anzahlung ist dabei immer ein zentraler Aspekt.
Wie läuft das mit den Anzahlungen in der Praxis?
Bevor die Detektei Helmberger mit Ermittlungsarbeiten beginnt, überweist der Klient eine erste Anzahlung. In der weiteren Folge tritt die Detektei Helmberger maximal einen Einsatztag in Vorleistung, ehe weitere Anzahlungen die laufenden Kosten abdecken.
Die Geschichte der Anzahlung bei der Detektei Helmberger
Am Beginn unserer Tätigkeit 2003 waren Anzahlungen kein Thema. Tatsächlich empfanden wir die Anzahlung als nicht notwendig und legten gerne nach erledigter Arbeiten die entsprechende Rechnung.
Im Laufe der Zeit allerdings häuften sich die Fälle, bei denen Klienten auf die Überweisung der offenen Rechnung vergaßen und wir schließlich die Hilfe von Gerichten in Anspruch nehmen mussten. Gut, man könnte sagen, das gehört zum unternehmerischen Risiko und Alltag, man könnte aber auch sagen, dass wir im Rahmen unserer Sorgfaltspflicht am Rad drehen und andere Wege beschreiten mussten – auch wegen fehlender Anzahlung.
Highlights des Nicht-Zahlens
„Ich habe schon bezahlt.“
Einer unserer Klienten hat nicht bezahlt. Er wurde oft gemahnt und schließlich verklagt. Vor Gericht behauptete er, er hätte die Rechnung bezahlt, aber den Beleg aus Gründen der Diskretion vernichtet. Das Gericht erteilte den Auftrag, unsere Bank müsste nachweisen, dass die entsprechende Zahlung nicht eingelangt sei, was nach Wochen auch passiert ist. Kommentar des Klienten: „na gut dann zahl ich eben jetzt“. Die Problematik, die entsteht, wenn keine Anzahlung erfolgt, ist hier klar erkennbar.
Der Klient mit Erwachsenenvertreter
Wir nahmen einen telefonischen Auftrag entgegen, der absolut dem Durchschnitt vieler tausend anderer Aufträge entsprach. Ein Mann hatte die Befürchtung, dass seine Lebensgefährtin fremd ginge, wir sollten noch am selben Tag, etwa 4 Stunden nach dem Anruf aktiv werden. Nichts an dem Anruf bzw. Klienten ließ die Alarmglocken schrillen.
In der Folge erledigten wir den Einsatz, beobachteten die Frau an 2 Tagen und reisten mit ihr bis nach Italien. Kein Anzeichen einer Affäre, es sah eher nach einem Ausflug mit einer Freundin aus. Der Auftraggeber bekam Bericht und Abrechnung und sicherte die Zahlung telefonisch, per WhatsApp und auch per Mail zu. Allein, es passierte nichts. Eine vorherige Anzahlung hätte den Vorfall vielleicht verhindert.
Wieder Klage – im Laufe des Verfahrens stellte sich dann heraus, dass der Klient besachwaltet / erwachsenenvertreten war, er somit keine Rechtsgeschäfte abschließen konnte. Wir haben vor Gericht verloren – eines der ganz wenigen Male.
Nun muss man wissen: Es gibt in Österreich das Österreichisches Zentrales Vertretungsverzeichnis (ÖZVV), in dem Wohl verzeichnet ist, wer in welchem Ausmaß erwachsenenvertreten ist. Auch kann man da Auskunft bekommen, allerdings erst nach einem schriftlichen und begründeten Antrag an das zuständige Gericht. Ein Vorgang, der wohl Tage oder Wochen dauert und keinen raschen Detektiveinsatz möglich macht. Gerade mit einer Anzahlung wäre das Risiko minimiert gewesen.
Die Betrügerin – Ulrike W.
Als letztes Beispiel halte Ulrike W. aus Salzburg her. Sie beauftragte uns ebenfalls mit der Überwachung ihres Lebensgefährten und hielt uns wirklich auf Trapp. Laufend wurde die Überweisung der Anzahlung versprochen, es wurde uns bekannt gegeben, sie hätte sich während des Einsatzes ein neues Auto gekauft, die Mutter sei gestorben und man wäre an Krebs erkrankt. Irgendwann haben wir die Arbeiten eingestellt. Der Vollständigkeit halber: Wir haben Ulrike W. während dem Einsatz gesehen! (Warum das spannend ist, steht weiter unten)
Folge: Mahnungen und schließlich Klage, die wir natürlich gewonnen haben. Als wir die Durchsetzung des Exekutionstitels beantragten, wies das Gericht dieses Ansinnen ab, weil Ulrike W. doch amtlich bekannt zahlungsunfähig sei. Auf unseren Antrag und Hinweis auf das neue Auto und die Erbschaft hin, wurde die Exekution unserer Forderung bewilligt und nach mehreren Versuchen des Gerichtsvollziehers an verschiedenen Adressen in mehreren Bundesländern, fand sich die Dame schließlich im Gefängnis wieder. Geld haben wir bis heute keines gesehen, kommende Woche ist der Prozess wegen schweren gewerbsmässigen Betrugs. Solche Situationen entstehen oft, weil keine Anzahlung im Vorfeld geleistet wurde.
Anzahlung bringt Sicherheit
Wir bemühen uns seit 2003 um Zusammenarbeit auf Augenhöhe. Wir sind spontan, flexibel und immer erreichbar und einsatzbereit. All das kosten Geld, bindet Kräfte und wir machen es gerne – die Anzahlung hilft dabei, Prozesse zu sichern.
Dennoch haben wir uns dazu entschlossen nur mehr einen Einsatztag in Vorleistung zu treten, was bedeutet: wir fahren schon ohne Anzahlung aus, aber eben nur einen Einsatztag lang. Dann muss auch der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nachkommen und seinen Teil des Geschäftes erfüllen. So läuft es jetzt eben so, dass wir immer wieder Anzahlungsrechnungen schicken, um den laufenden Aufwand zu bedecken. Mit der Endabrechnung wird entweder der offene Betrag oder aber das Guthaben des Auftraggebers ermittelt. Letzteres wird sofort rückerstattet. Die Anzahlung ist daher ein wesentlicher Schutz.