Ersatz der Detektivkosten Ersatz der Detektivkosten

Ersatz der Detektivkosten

In Österreich gilt bei den des Kosten für den Fall das sogenannte Verursacherprinzip. Das bedeutet, dass die Zielperson eines Falles zum Ersatz der Detektivkosten verpflichtet werden kann, wenn der Verdacht bestätigt werden kann.

Detektivkosten können vom Verursacher zurück gefordert werden. Mit anderen Worten, Sie bekommen Ihr Geld in bestimmten Fällen zurück, wenn wir das Fehlverhalten nachweisen können.

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Voraussetzungen

Erste Voraussetzung für den Ersatz der Detektivkosten ist eine rechtliche Basis für den Auftrag an einen Privatdetektiv oder Wirtschaftsdetektiv. Der Fall muss sich also mit der Abwehr eines Schadens oder der Durchsetzung eines Anspruches beschäftigen. Diese Regel wird immer dann anzuwenden sein, wenn es ein konkretes Rechtsgebiet für den Fall gibt. Das Eherecht, das Arbeitsrecht oder das Mietrecht sind nur einige Beispiele.

Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Detektivkosten bereits bezahlt sind. Dem Auftraggeber entsteht nicht durch die Rechnung sondern durch das bezahlen ein Schaden am Vermögen. Überweist der Auftraggeber den Betrag der Rechnung an die Detektei hat er weniger Geld, es ist also ein Schaden entstanden.

Schadenersatz bei Detektivkosten ist auch nur dann möglich, wenn der Detektiv bei einem konkreten Verdacht zum Einsatz kommt. Der Verdacht auf Ehebruch oder der Verdacht der Schwarzarbeit im Krankenstand etwa ist konkret zumal hier ja auch zumindest in jedem Fall eine Zielperson bekannt ist.

Schadenersatz bei Detektivkosten

Der Schaden ist entstanden. Nun kann der Auftraggeber als Geschädigter bei dem oder den Verursachern des Auftrags an die Detektive die Kosten einfordern. Formal handelt es sich um eine Forderung nach Schadenersatz. Als Ziel der Forderung kommt jedenfalls die Zielperson des Auftrages in Frage. Eventuell in weitere Beteiligte kommen für den Ersatz der Detektivkosten auch in Frage.

Haftungsausschluss: Lukas Helmberger ist Berufsdetektiv hat hat über 30 Jahre Erfahrung als Ermittler, Beamter, Unternehmer, Vater und Mensch. In der Beratung nützt er dieses Wissen. Er ist aber kein Anwalt, rechtliche Anmerkungen sind daher nicht rechtsverbindlich.