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Detektei Helmberger | Datenschutz

Warum normale E-Mails Informationen nur unzureichend schützen

Eine gewöhnliche E-Mail ist in etwa so geschützt wie der Text auf einer Postkarte: Auf dem Weg vom Absender zum Empfänger kann sie grundsätzlich mitgelesen werden, wenn jemand unbefugt Zugriff auf Server, Posteingang oder Endgerät erhält. Gerade bei sensiblen Informationen – etwa bei Ermittlungsberichten einer Detektei – ist das besonders problematisch.

Hinzu kommt: E-Mails können falsch adressiert werden, Posteingänge sind manchmal für mehrere Personen zugänglich und Sicherheitslücken auf Geräten oder in Netzwerken sind nie ganz auszuschließen. Deshalb ist es wichtig, vertrauliche Inhalte nicht als ungeschützten E-Mail-Text zu versenden.

Rechtlicher Rahmen: Datenschutz und Strafrecht

Das Datenschutzrecht verpflichtet dazu, personenbezogene Daten sorgfältig zu schützen – auch beim Transport der Informationen. Früher sprach man vom Briefgeheimnis; heute wird der Schutz durch weitere strafrechtliche Bestimmungen ergänzt, die auch elektronische Kommunikation betreffen.

So stellt etwa § 118a StGB (widerrechtlicher Zugriff auf ein Computersystem) das unbefugte Überwinden von Sicherheitsvorkehrungen – etwa Passwörtern – unter Strafe. Ein Passwort macht deutlich, dass der Inhalt nur für berechtigte Personen bestimmt ist. Wer sich ohne Berechtigung Zugang verschafft, handelt rechtswidrig.

Rechtliche Schutzvorschriften ersetzen jedoch keine technische Sicherheit. Für wirklich vertrauliche Informationen ist es sinnvoll, sowohl rechtliche Vorgaben einzuhalten als auch technische Maßnahmen (z. B. verschlüsselte Dokumente, starke Passwörter) einzusetzen. Eine rechtliche Bewertung im Einzelfall kann nur durch einen fachkundigen Rechtsberater erfolgen.

Wie die Detektei Helmberger Informationen schützt

Die Detektei Helmberger legt großen Wert auf den Schutz sensibler Daten und Ermittlungsberichte. Daher werden Unterlagen in der Regel nicht als offener E-Mail-Text, sondern in Form geschützter Dokumente übermittelt.

Im Kern verfolgen wir dabei drei Grundprinzipien:

  • Geschützte Dokumente: Berichte werden üblicherweise als PDF versendet, die mit einem Passwort geschützt sind. Nur wer das Passwort kennt, kann den Inhalt öffnen.
  • Passwort und Dokument getrennt: Das Passwort wird nicht gemeinsam mit dem PDF in derselben E-Mail versendet, sondern – je nach Vereinbarung – separat übermittelt, etwa per SMS oder auf einem anderen sicheren Weg.
  • Individuelle Passwörter: Für einzelne E-Mails oder Aufträge können eigene Passwörter vergeben werden. So wird das Risiko verringert, dass ein einmal bekannt gewordenes Passwort langfristig für verschiedene Dokumente missbraucht werden kann.

Zusätzlich kann – je nach technischem Setup – das Passwort über einen Link im Ermittlungsbericht oder im Begleit-Mail angefordert werden. In diesem Fall wird es an das bei der Detektei hinterlegte Mobiltelefon des Auftraggebers geschickt. Der Vorgang kann wiederholt werden, sodass auch zu einem späteren Zeitpunkt erneut Zugriff auf das Passwort möglich ist.

Auf diese Weise werden rechtliche Anforderungen an den Datenschutz mit praktischen Maßnahmen kombiniert, um vertrauliche Informationen aus Ermittlungen bestmöglich zu schützen – vom Versand bis zur sicheren Zustellung an berechtigte Empfänger.