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Detektiv im Mietrecht: Beweise für Kündigungsgründe

Snapshot Mietrecht-Ermittlung: In Österreich können Mietverhältnisse oft nur gerichtlich und bei Vorliegen spezifischer Kündigungsgründe (§ 30 MRG) gelöst werden. Unsere Wirtschaftsdetektive sind spezialisiert auf den Nachweis von illegaler Untervermietung, Leerstand, Zweckentfremdung und erschlichenen Eintrittsrechten. Mit der Erfahrung aus über 3.500 Fällen liefern wir gerichtsfeste Dokumentationen, die laut Rückmeldung unserer Klienten in 75 % der Fälle zu einer einvernehmlichen Lösung führen. Wir agieren österreichweit an 10 Standorten mit fairer Abrechnung ab Rechnungsadresse.

Als Vermieter oder Hausverwaltung stehen Sie oft vor dem Problem, dass Mieter gegen den Vertrag verstoßen, Sie dies aber ohne professionelle Hilfe nicht beweisen können. Da Gerichte hohe Anforderungen an die Beweislast stellen, sind objektive Ermittlungsberichte oft der einzige Weg zum Erfolg.

„Seit 2005 führen wir Mietrechtsrecherchen durch. Ein Detektivbericht ist oft der entscheidende Hebel, um langwierige Prozesse abzukürzen.“

Häufige Einsatzfelder im Mietrecht

Illegale Untervermietung Nachweis, dass das Objekt ganz oder teilweise (z. B. via AirBnB) untervermietet wird, um gewinnbringende Erträge zu erzielen.
Leerstehung & Nichtnutzung Beweissicherung, dass der Mieter das Objekt nicht mehr zur Befriedigung seines dringenden Wohnbedürfnisses nutzt.
Mietrechtseintritt-Check Überprüfung, ob ein gemeinsamer Haushalt tatsächlich über den gesetzlich geforderten Zeitraum (2 bzw. 5 Jahre) bestanden hat.
Widmungswidrigkeit Dokumentation einer gewerblichen Nutzung in einem reinen Wohnobjekt (z. B. industrielle Werkstatt in einer Wohnung).

Methoden: Recherche & Observation

Wir kombinieren bewährte Technik mit operativer Präsenz im Feld. Wir finden heraus, wer wirklich in dem Objekt wohnt und wo sich der Mieter tatsächlich aufhält:

  • Umfeldrecherche: Diskrete Befragungen von Nachbarn und Postzustellern unter Legende.
  • Observation: Überprüfung der Frequenz und Identität der Personen, die das Objekt betreten und verlassen.
  • Digitale Spuren: Sicherung von Inseraten auf Vermietungsplattformen via Smartphone oder Desktop-Analysen.
  • Wohnsitzprüfung: Ermittlung des tatsächlichen Lebensmittelpunktes des Mieters an anderen Adressen.

FAQ – Häufige Fragen zum Mietrecht

Ist ein Detektivbericht vor dem Mietgericht gültig?
Ja. Berufsdetektive sind gemäß § 129 GewO ermächtigt, Beweismittel für gerichtliche Verfahren zu beschaffen. Unsere schriftlichen Berichte und Fotodokumentationen werden als unbefangene Beweismittel anerkannt.
Darf ein Detektiv prüfen, wer in der Wohnung lebt?
Ja, sofern ein berechtigtes Interesse des Vermieters vorliegt (Verdacht auf Vertragsbruch). Die Ermittlung erfolgt diskret im öffentlichen Raum oder durch Befragungen unter Legende.
Können Detektivkosten vom Mieter zurückgefordert werden?
Bei einer erfolgreichen Kündigung wegen schuldhafter Vertragsverletzung können die notwendigen Detektivkosten in Österreich oft als Schadensersatz (§ 1295 ABGB) geltend gemacht werden.

Schützen Sie Ihr Eigentum

Ein Erstgespräch klärt die Erfolgsaussichten Ihrer Mietrechtsrecherche. Wir beraten Sie ehrlich und ohne Marketing-Bla.

Kostenlose Beratung: +43 676 883 206 200

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