Detektiv Scheidung Detektiv Scheidung

Detektiv bei Scheidung

Detektiv bei Scheidung ist ein wichtiges Thema. Die Scheidung ist das offizielle Ende einer Ehe. Da die Ehe auch ohne schriftlichen Vertrag gesetzlich als Vertrag angesehen wird, gilt es einiges zu bedenken.

Wir führen bei der Vorbereitung Ihrer Scheidung die notwendigen Beobachtungen und Ermittlungen durch, damit Sie im Verfahren besser aussteigen.

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Einvernehmliche Scheidung

Wie das Wort „einvernehmlich“ schon sagt, sind sich die Ehepartner im Fall der einvernehmlichen Auflösung der Ehe einig, welche Folgen die Scheidung haben soll. Damit sind Punkte gemeint, wie:

  • wer bekommt die Obsorge für die gemeinsamen Kinder,
  • wie wird das eheliche Vermögen aufgeteilt und
  • welche Unterhaltszahlungen für den ehemaligen Partner sind zu bezahlen.

Herrscht darüber Einigkeit, füllt man die erforderlichen Formulare aus und reicht den Antrag beim Bezirksgericht ein. Zuständig ist das Bezirksgericht der ehelichen Wohnadresse. Details finden Sie hier.

Strittige Scheidung

Können sich die Eheleute nicht einigen, spricht man von einer strittigen Scheidung. Einer der beiden Partner muss beim Bezirksgericht Scheidungsklage einreichen. Diese muss begründet sein, man muss dem Partner also ein ehewidriges Verhalten vorwerfen können.

Dazu braucht man entsprechende Beweise und unsere Detektive kommen ins Spiel. Unser Privatdetektiv wird in der Folge Beobachtungen und Ermittlungen durchführen, einen Bericht mit Fotobeilage übergeben und vor Gericht als Zeuge auftreten.

Eine strittige Scheidung endet mit einem Beschluss des Gerichts, der in Ermangelung von Beweisen aber auch lauten kann, dass die Ehe weiter aufrecht bleibt. Im Fall einer Scheidung bestimmt das Gericht, welche Folgen aus der Scheidung entstehen, etwa: Unterhalt, Aufteilung des ehelichen Vermögens, Obsorge und Besuchskontakt.

Bei Scheidungen liefern unsere Detektive die notwendigen Beweise, damit Sie das Verfahren zu Ihren Gunsten entscheiden. Rufen Sie gleich an, damit wir darüber sprechen können.

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Ehewidriges Verhalten

Sie müssen vor Gericht beweisen, dass ein oder mehrere Eheverfehlungen vorliegen. Beweisen bedeutet, dass sie das Fehlverhalten objektiv belegen können. Um Beweise zu beschaffen sind unsere Detektive die richtige Adresse, wobei wir von unseren Standorten in Ihrer Nähe aktiv werden.

Als ehewidriges Verhalten wird beispielsweise Ehebruch gewertet. Gefährlich ist das sogenannte böswillige Verlassen, bei dem man ohne Einwilligung des Partners aus der Ehewohnung auszieht. Übermässiger Alkoholkonsum oder Bordellbesuche zählen ebenfalls zu den vorwerfbaren Handlungen. Ebenfalls als schwere Eheverfehlung wird jede Form von Gewalt, Kindervernachlässigung etc. gewertet.

Bedenken Sie: Sie müssen das Fehlverhalten objektiv beweisen. Unser Bericht und unsere Fotos sind hierfür bestens geeignet.

Haftungsausschluss: Lukas Helmberger ist Berufsdetektiv hat hat über 30 Jahre Erfahrung als Ermittler, Beamter, Unternehmer, Vater und Mensch. In der Beratung nützt er dieses Wissen. Er ist aber kein Anwalt, rechtliche Anmerkungen sind daher nicht rechtsverbindlich.