In Österreich ist der Ersatz von Detektivkosten durch die Rechtsprechung anerkannt. Wenn der Einsatz eines Privatdetektivs oder externen Ermittlers notwendig ist, um beispielsweise eheliche Untreue oder das Fehlverhalten von Arbeitnehmern nachzuweisen, müssen Geschädigte diese Ausgaben nicht zwingend selbst tragen.
Verursacherprinzip beim Ersatz der Detektivkosten
Es gilt das sogenannte Verursacherprinzip: Die Person, die das schadensstiftende Ereignis durch rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten ausgelöst hat, muss für die entstandenen Ermittlungskosten aufkommen. Dies betrifft häufig fremdgehende Ehepartner, Ehestörer, unlautere Mitbewerber oder betrügerische Mitarbeiter. Die rechtliche Durchsetzung erfolgt entweder über den Zuspruch als vorprozessuale Kosten in einem Zivilprozess oder durch eine eigenständige Schadenersatzklage.
Wer zahlt den Einsatz eines Detektivs?
Grundsätzlich müssen Sie als Auftraggeber den Detektiveinsatz zunächst selbst vorfinanzieren. Sie können die notwendigen Kosten im Anschluss jedoch häufig vom Verursacher im Wege einer Schadenersatzforderung oder Kostenentscheidung zurückholen. Es gilt das Verursacherprinzip, wonach der Täter (z.B. der untreue Ehepartner, der Dieb oder der betrügerische Mitarbeiter) für den entstandenen Schaden aufkommen muss.
Auf welcher rechtlichen Basis können Detektivkosten zurückgefordert werden?
Detektivkosten können auf zwei Wegen geltend gemacht werden:
Als eigenständiger Schadenersatzanspruch (gemäß § 1295 ABGB). Sollte das Gericht die Kosten im Vorprozess aufgrund der Eigenarten des Kostenrechts nicht zusprechen (etwa bei einer Kostenaufhebung im Scheidungsverfahren wegen gleichteiligen Verschuldens), kann der Betrag oft in einer neuen, separaten Schadenersatzklage eingeklagt werden, da Schadenersatz ein rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten voraussetzt.
Als vorprozessuale Kosten (§ 41 ZPO) direkt im Hauptverfahren (z.B. im Scheidungsprozess).
Wann werden Detektivkosten im Familien- und Scheidungsrecht ersetzt?
Gerichte in Österreich sprechen dem betrogenen Ehepartner die ausgelegten Detektivkosten bei einer Ehescheidung häufig als Schadenersatz zu. Ein bloß vorsorgliches Bedürfnis, Beweise zu sammeln, reicht allerdings nicht aus, solange der Partner den Vorwurf einer außerehelichen Beziehung noch gar nicht bestritten hat. Ein normaler, freundschaftlicher Umgang mit einer Person des anderen Geschlechts im Rahmen der Sitte stellt zudem keine Verletzung der Treuepflicht dar und rechtfertigt keine Überwachung.
Kann ich die Detektivkosten auch von der Affäre meines Partners (dem Ehestörer) einfordern?
Ja, der Schadenersatz für den Aufwand des Detektivs kann nicht nur vom untreuen Ehepartner, sondern auch vom Ehestörer (also der Person, mit der die Affäre stattfand) verlangt werden.
Sind Detektivkosten oder Kosten für interne Ermittlungen auch im Arbeitsrecht ersatzfähig?
Ja. Wenn ein Arbeitgeber das Fehlverhalten eines Arbeitnehmers beweisen muss (z.B. bei der Anfechtung einer Kündigung oder Entlassung durch den Arbeitnehmer), können immense Kosten für interne Untersuchungen oder die Beauftragung externer Ermittler (wie Detektive oder spezialisierte Rechtsanwälte) anfallen. Die österreichische Rechtsprechung beschäftigt sich umfassend mit dem Rückersatz dieser Kosten, wobei der Arbeitgeber bei konkretem Verdacht und pflichtwidrigem Verhalten des Arbeitnehmers einen Regressanspruch hat. Es wird jedoch dringend empfohlen, Anlass, Ziel und die einzelnen Ermittlungsschritte genau zu dokumentieren.
Wie minimiert man Detektivkosten?
Durch eine Mischung aus Strategie und Glück sowie durch eine Mischung der gängigen Methoden detektivischer Arbeit. Der erste Schritt ist ein unverbindliches und kostenloses Beratungsgespräch; so beginnt meist der Weg zum Ersatz der Detektivkosten.
Ablauf eines Auftrags bis hin zum Ersatz der Detektivkosten
Beratung
Die Beratung bei der Detektei HELMBERGER ist immer kostenlos. Sie kann telefonisch, an einer unserer Beratungsstellen oder bei Ihnen vor Ort erfolgen. Einen persönlichen Termin können Sie telefonisch oder über unseren Online Kalender vereinbaren.
Beratung und Terminvereinbarung
Gerne auch abends, am Wochenende oder Feiertags
Ermittlungsplan
Im Zuge der Beratung stellen wir unseren Ermittlungsplan vor. Im wesentlichen ist das eine Skizze unserer Maßnahmen, um Ihren Fall zu klären. Hier sprechen wir auch über die Kosten des Einsatzes.
Übermittlung notwendiger Unterlagen, Anzahlung
Haben wir uns zur Zusammenarbeit entschlossen, benötigen wir Ihre Daten als Auftraggeber und die Daten zur Zielperson bzw. zum Fall. Wir stellen eine erste Anzahlungsrechnung aus und beginnen nach Eingang der Summe mit den Arbeiten
Druchführung und laufende Information
Gem. Ermittlungsplan und in ständiger Absprache mit dem Auftraggeber führen wir den Einsatz durch. Wenn Sie wollen, sind Sie bei jedem Einsatz über WhatsApp live dabei. So fließen Informationen schnell und Sie sind immer up to Date.
Bericht und Fotos
Über alle unsere Aktivitäten gibt es einen detaillierten Bericht und eine Fotobeilage, die keine Fragen offen lässt. Mit dem Bericht legen wir auch die Leistungsrechnung, bei der alle Anzahlungen berücksichtig werden.
Zeuge vor Gericht
Unsere Detektive stehen – so das notwendig wird – auch als Zeugen vor Gericht zur Verfügung. Sie werden das Ermittlungsergebnis mündlich vortragen und dem Richter und den Anwälten Rede und Antwort stehen.
Ersatz der Detektivkosten
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Detektivkosten vom Verursacher zurückfordern. Mehr dazu: Ersatz der Detektivkosten