Unlauterer Wettbewerb Unlauterer Wettbewerb

Unlauterer Wettbewerb in Österreich: Wenn Mitbewerber unfair handeln

Unlauterer Wettbewerb in Österreich – Detektei liefert Beweise bei UWG-Verstößen.

Unlauterer Wettbewerb ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein gezielter Eingriff in Ihre unternehmerische Freiheit. In Österreich ist das Verhalten von Mitbewerbern durch das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) klar geregelt. Dennoch kommt es immer wieder zu Grenzüberschreitungen – ob durch gezielte Rufschädigung, systematische Kundenabwerbung oder verdeckte Informationsbeschaffung. Wer betroffen ist, braucht rasch belastbare Beweise – und genau hier kommen wir ins Spiel.

Was versteht man unter unlauterem Wettbewerb?

Unlauterer Wettbewerb liegt dann vor, wenn ein Unternehmen rechtswidrig handelt, um sich selbst einen Vorteil am Markt zu verschaffen oder einem Mitbewerber gezielt zu schaden. In der Praxis sehen wir beispielsweise:

  • Verletzung von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen
  • Kundenabwerbung entgegen vertraglicher Vereinbarungen
  • Verleumdung oder Herabsetzung von Mitbewerbern
  • Verwendung täuschend ähnlicher Marken, Verpackungen oder Leistungen
  • Irreführende oder vergleichende Werbung
  • Schleichwerbung und Lockangebote

Diese Verhaltensweisen sind nach dem UWG unzulässig – und oft zivilrechtlich einklagbar.

Ihre Lage: unfair behandelt – aber ohne Beweise?

Viele Unternehmer spüren, dass sie benachteiligt oder gezielt attackiert werden – aber der Beweis fehlt. Und genau dieser Beweis ist entscheidend: Ohne gerichtsfeste Dokumentation ist selbst der klarste Verstoß juristisch wertlos. Wir helfen Ihnen, rechtzeitig zu handeln und fundierte Informationen zu sichern.

Unsere Spezialgebiete bei Verdacht auf unlauteren Wettbewerb

Unsere erfahrenen Ermittler übernehmen für Sie die diskrete Klärung komplexer Sachverhalte, unter anderem bei:

  • Verdacht auf Geheimnisverrat durch eigene oder ehemalige Mitarbeiter
  • Kundenabwerbung durch Ex-Mitarbeiter oder Geschäftspartner
  • Verdeckten Besuchen von Testkäufern durch Mitbewerber
  • Wiederholter Rufschädigung durch Online-Kommentare
  • Verdeckten Preisunterbietungen durch Branchenkontakte

Wir beobachten, dokumentieren und liefern gerichtsfeste Beweise. Unsere Einsatzplanung ist dabei flexibel auf Ihr Budget abgestimmt. Oft können erste Erkenntnisse bereits mit gezielten Recherchen oder einem Bewegungsprofil gewonnen werden – bevor überhaupt eine Observation notwendig ist.

Warum Sie uns bei Verdacht auf unlauteren Wettbewerb kontaktieren sollten

Unsere Detektei kombiniert über 25 Jahre Erfahrung mit modernster Methodik. Wir wissen, worauf es bei Wirtschaftsermittlungen ankommt: Diskretion, Qualität und gerichtsfeste Beweissicherung. Dabei arbeiten wir eng mit Ihrem Anwalt zusammen oder stellen bei Bedarf den Kontakt zu einer spezialisierten Kanzlei her.

Unsere Leistungen umfassen:

  • Recherche und Beweissicherung
  • Observation und Dokumentation
  • Einsatz von spezialisierten Ermittlern je nach Lage
  • Regelmäßige Updates während des Einsatzes per WhatsApp
  • Abschlussbericht mit Fotos, Dokumenten und gerichtsverwertbarer Darstellung

Für wen sind wir tätig?

Wir arbeiten für:

  • Unternehmen aller Größen – vom Ein-Personen-Betrieb bis zum Konzern
  • Rechtsanwälte, die Beweise für Verfahren benötigen
  • Franchisegeber, die Verdachtsmomente klären müssen
  • Geschäftsführer, die unfaire Geschäftspraktiken vermuten
  • Private Auftraggeber, die durch unlauteres Verhalten geschädigt wurden

Jetzt aktiv werden – bevor der Schaden größer wird

Zögern Sie nicht, wenn Sie den Verdacht haben, dass jemand unlauter gegen Sie vorgeht. Mit jedem Tag, der verstreicht, kann der Schaden wachsen – und Beweismittel verschwinden.

Kontaktieren Sie uns noch heute:

Unsere Standorte in ganz Österreich – von Wien bis Innsbruck – sorgen für kurze Wege und schnelle Reaktionszeiten.


Externe Informationsquellen aus Österreich

Was versteht man unter unlauterem Wettbewerb in Österreich?
Unlauterer Wettbewerb liegt vor, wenn ein Unternehmen rechtswidrig handelt, um sich einen Markt­vorteil zu verschaffen oder Mitbewerber gezielt zu schädigen – geregelt insbesondere im UWG. Beispiele: Verrat von Geschäfts-/Betriebsgeheimnissen, Kundenabwerbung durch Ex-Mitarbeiter, irreführende oder vergleichende Werbung, Nachahmung/Verwechslungsgefahr, verdeckte Preisunterbietung durch Branchenkontakte oder systematische Rufschädigung.
Woran erkenne ich, dass ich betroffen sein könnte?
Plötzlicher Verlust wichtiger Kunden ohne erkennbaren Grund, Angebote mit Insiderwissen, identische Werbetexte/Layouts, falsche Behauptungen über Ihr Unternehmen, auffällige Bewertungen/Kommentare aus einem Mitbewerber-Umfeld oder Zugriffe auf interne Dokumente außerhalb der Berechtigungen.
Wie kann eine Detektei bei UWG-Verdacht helfen?
Durch Recherche und Observation im zulässigen Rahmen, Testkäufe/Checks (wo rechtlich möglich), digitale Spurenanalyse/OSINT, Umfeldabklärungen, Dokumentation von Abwerbeversuchen sowie strukturierte Beweissicherung für Anwälte und Gerichte.
Welche Beweise sind gerichtsfest?
Lückenlose Zeit-/Ort-Protokolle, rechtmäßig erstellte Fotos/Videos, Testkauf-Unterlagen, Kommunikations-/Dokumentationsbelege aus zulässigen Quellen, Zeugenaussagen sowie ein detaillierter Ermittlungsbericht mit nachvollziehbarer Beweiskette.
Darf ein Privatdetektiv Testkäufe durchführen?
Ja, sofern rechtlich zulässig und verhältnismäßig. Testkäufe dienen dazu, irreführende oder wettbewerbswidrige Praktiken zu dokumentieren. Vorgehen und Ziel werden vorab mit Ihnen und – falls gewünscht – mit Ihrem Rechtsbeistand abgestimmt.
Geheimnisverrat durch (Ex-)Mitarbeiter – was ist möglich?
Wir klären Herkunft und Weg der Informationen, dokumentieren Abwerbe- oder Kontaktaufnahmen, sichern Belege und erstellen einen Bericht zur weiteren Verwendung (z. B. Unterlassung, Schadenersatz, arbeitsrechtliche Schritte).
Wie läuft ein Einsatz ab – vom Erstkontakt bis zum Bericht?
Briefing & Zieldefinition → rechtliche Machbarkeit & Einsatzplan → Recherche/Observation/Testkauf → laufende Updates → Abschlussbericht mit Belegen und klaren Handlungsempfehlungen.
Arbeiten Sie österreichweit – auch kurzfristig?
Ja. Wir sind österreichweit tätig und können – je nach Lagebild – kurzfristig starten. Regionale Teams erleichtern diskrete Maßnahmen vor Ort.
Welche Informationen beschleunigen den Start?
Beteiligte Firmen/Personen, Beispiele/Belege für den Verstoß, betroffene Kunden/Projekte, Zeitfenster, Accounts/Plattformen (z. B. Bewertungen), interne Richtlinien/Vertraulichkeitsabreden sowie Ihr Ziel (z. B. Unterlassung, Beweisführung).
Ist die Beweiserhebung DSGVO-konform und diskret?
Ja. Wir handeln nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, nutzen zulässige Quellen, minimieren Daten, dokumentieren sauber und kommunizieren nur mit berechtigten Ansprechpartnern.
Unterschied Recherche vs. Observation im UWG-Kontext?
Recherche liefert Ansatzpunkte (Personen, Orte, Kanäle, Muster). Observation belegt tatsächliche Vorgänge in der Öffentlichkeit. Beides greift ineinander und erhöht die Beweisdichte.
Arbeiten Sie mit Anwälten zusammen?
Ja. Unsere Berichte sind für die Weitergabe aufbereitet. Auf Wunsch stimmen wir unser Vorgehen direkt mit Ihrem Rechtsbeistand ab – für zielführende, rechtssichere Schritte.