Krankenstandskontrolle Krankenstandskontrolle

Krankenstandskontrolle – Sicherheit für Unternehmen und Arbeitgeber

Lohnfortzahlungsbetrug (Krankenstandsmissbrauch)
Krankenstände sind wichtig – Missbrauch kostet. Eine Krankenstandskontrolle klärt, ob Arbeitsunfähigkeit echt ist. Unsere Detektei prüft diskret, rechtskonform und liefert gerichtsverwertbare Beweise.

Warum ist eine Krankenstandskontrolle wichtig?

Verdächtige Krankenstände stören Abläufe und verursachen Kosten. Häufiges Risiko: Schwarzarbeit, Freizeitaktivitäten trotz Krankmeldung. Eine Kontrolle schafft Klarheit und schützt vor Folgeschäden.

Wie läuft eine Krankenstandskontrolle ab?

  1. Fallanalyse: Verdachtsmoment, Rechtsgrundlage, Ziele definieren.
  2. Observation: Diskrete Überwachung der gemeldeten Person.
  3. Dokumentation: Zeiten, Orte, Handlungen; Foto/Video mit Zeitstempel.
  4. Bericht & Übergabe: Gerichtsfeste Unterlagen für HR, Anwalt oder Gericht.

Ja, bei berechtigtem Interesse und Verhältnismäßigkeit. Observation im öffentlichen Raum, offene Quellen und Zeugenaussagen sind zulässig. Keine verbotenen Methoden (z. B. Abhören, unerlaubtes GPS, Hacking, Betreten von Privatgrund).

Woran erkennen Arbeitgeber möglichen Missbrauch?

  • Häufung rund um Wochenenden/Feiertage
  • Krankmeldungen vor/nach Urlaub
  • Auffällige Muster in Dauer/Häufigkeit
  • Hinweise von Kollegen/Kunden

Welche Vorteile bietet eine professionelle Kontrolle?

  • Diskretes Vorgehen ohne Störung des Betriebs
  • Schnelle, belastbare Ergebnisse
  • Rechtskonforme Beweissicherung
  • Reduzierung von Ausfall- und Lohnkosten

Was kostet das?

Der Aufwand richtet sich nach Dauer, Teamgröße, Dringlichkeit und Technik. Sie erhalten nach der kostenlosen Erstberatung ein individuelles, transparentes Angebot. Details: Detektivkosten.

Nächste Schritte

  1. Kurzfall schildern und Ziele definieren.
  2. Verhältnismäßigkeit prüfen und Angebot erhalten.
  3. Observation starten, Bericht erhalten, Maßnahmen setzen.

  1. Arbeiterkammer Österreich – Rechte und Pflichten bei Krankenständen
  2. WKO – Krankenstand im Arbeitsrecht