Obsorge: wir beschaffen die Beweise

Der Streit um die Obsorge ist ein direkter Verwandter der Trennung und Scheidung zwischen Elternteilen. Leider vergessen viele, dass nicht immer die Sorge um das Kind der Auslöser dieses Streites ist, sondern die Kränkung der Erwachsenen.
Obsorge: die Ausgangslage
Liegt dem Streit um die Obsorge tatsächlich die Unfähigkeit eines Elternteils oder die Gefährdung des Kindeswohls durch einen der Elternteile oder dem Umfeld dieses Elternteils zu Grunde, besteht die Möglichkeit die alleinige Obsorge und auch sehr einseitige Besuchskontakte vor Gericht zu erstreiten. Die Beweise, die Sie für dieses Verfahren brauchen, beschaffen wir.

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Ablauf des Detektiv Einsatzes
Will man einem Elternteil die Obsorge entziehen, braucht man dafür eine sachliche Grundlage. Diese kann in der Unfähigkeit der Betreuung liegen oder in jeder Form der Gefährdung des Kindeswohls. Am Anfang unserer Zusammenarbeit seht ein kostenloses Beratungsgespräch, in dem wir Ihre Situation analysieren. Diese Analyse hat einerseits zum Ziel, den Sachverhalt zusammen zufassen und so einen Ausgangspunkt für die Ermittlungen zu bekommen, andererseits dient sie für eine erste Skizze der Ermittlungsschritte und zu einer Abschätzung der Kosten. Wesentlich ist: Sie sind im Teil unseres Teams und wir machen jeden Schritt nur in enger Abstimmung mit Ihnen.

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Ergebnis
Nach Durchführung der Ermittlungen in Ihrem Obsorge Fall steht ein Bericht, in dem schriftlich und sehr detailliert beschrieben wird, was wir feststellen konnten. In einer Beilage erhalten Sie eine ausführliche und aussagekräftige Fotodokumentation. Beides können Sie dem Gericht als Beweis vorlegen und beides wird als Beweis anerkannt. Ist es notwendig werden die eingesetzten Detektive auch vor Gericht als Zeugen auftreten.

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Kosten
Wir verrechnen unsere Dienstleistungen nach tatsächlichem Aufwand. Im Wesentlichen sind die Arbeitsstunden für Ihren Obsorgefall, die gefahrenen Kilometer und eventuelle Auslagen. Die An- und Abfahrten zu Einsatzorten haben wir österreichweit gleich geregelt, sodass Ihnen dafür maximal 30 Minuten in Rechnung gestellt wird. Stellen wir ein Fehlverhalten des anderen Elternteils fest, können Sie die Detektivkosten im Rahmen einer Schadenersatzforderung von diesem Elternteil zurückfordern.

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