Berufsdetektiv Berufsdetektiv

Berufsdetektiv

Der Begriff des Berufsdetektiv leitet sich aus der Gewerbeordnung ab. Dort schreibt das Gesetz, dass Gewerbetreibende die zur Ausübung des Gewerbes berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Berufsdetektiv“ führen dürfen.

Die Arbeitnehmer eines Berufsdetektivs nennt man Berufsdetektivassistenten.

Mit der Ausübung des Berufs ist immer auch eine Zuverlässigkeitsprüfung durch die Behörde verbunden, deren sichtbarer Nachweis die sogenannte Legitimation für Berufsdetektive oder Berufsdetektivassistenten ist. Ebenfalls wesentlicher Bestandteil der gesetzlichen Bestimmungen ist die Pflicht zur Verschwiegenheit.

Unsere Berufsdetektive und Berufsdetektivassistenten führen Erhebungen und Beobachtungen in allen Rechtsgebieten durch.

Und das von 10 Standorten in Österreich

Unsere Berufsdetektive und Berufsdetektivassistenten bedienen sich modernster Methoden und ermitteln als Privat– und Wirtschaftsdetektiv. Besonderes Augenmerk verdient der Umstand, dass die Detektive der HELMBERGER & Partner KG von 10 Standorten in 8 Bundesländern aus agieren und so die Kosten deutlich reduzieren. Wir verrechnen immer ab dem nächstgelegenen Standort.

Details zum Wortlaut des Gewerbes finden Sie in der Gewerbeordnung.

Über die Begriffe Detektiv, Privatdetektiv und Wirtschaftsdetektiv haben wir bereits an anderer Stelle geschrieben.