Ersatz der Detektivkosten Ersatz der Detektivkosten

Ersatz der Detektivkosten: Wer zahlt den Detektiv?

Ersatz der Detektivkosten? In Österreich gilt bei Detektivkosten grundsätzlich das Verursacherprinzip. Das bedeutet: Wer einen Schaden oder eine Pflichtverletzung verursacht hat, kann auch zur Zahlung der daraus entstehenden Detektivkosten verpflichtet werden. Wenn Sie uns also beauftragen, ein rechtswidriges Verhalten zu dokumentieren – etwa Untreue, Diebstahl, Vertragsbruch oder Täuschung – kann die Gegenseite unter bestimmten Voraussetzungen für unsere Rechnung aufkommen.

Was bedeutet das Verursacherprinzip?

Das Verursacherprinzip besagt: Nicht der Auftraggeber, sondern der Verursacher einer Pflichtverletzung oder eines Schadens soll letztlich die Kosten tragen. Voraussetzung ist, dass:

  • ein berechtigtes Interesse an der Beauftragung eines Detektivs bestand,
  • die Maßnahme erforderlich und angemessen war, und
  • ein rechtswidriges Verhalten festgestellt oder zumindest ernsthaft vermutet wurde.

Beispiel:

Ein Arbeitgeber beauftragt unsere Detektei, weil ein Mitarbeiter trotz Krankenstand regelmäßig auf Baustellen arbeitet. Wenn sich der Verdacht bestätigt, kann der Arbeitgeber den entlassenen Mitarbeiter auf Ersatz der Detektivkosten klagen – und hat gute Chancen, diese auch zugesprochen zu bekommen.

Detektivkosten als Schadenersatz

In vielen Fällen sehen Gerichte Detektivkosten als notwendige Vorbereitung für eine rechtliche Geltendmachung von Ansprüchen – zum Beispiel im Arbeitsrecht, Familienrecht oder Schadenersatzrecht.

Wenn etwa in einem Scheidungsverfahren durch unsere Ermittlungen eine schwere Eheverfehlung nachgewiesen wird, kann die schuldtragende Partei verpflichtet werden, die Detektivkosten zu ersetzen. Auch sogenannte Mittäter, wie etwa eine Drittperson, die eine Ehe vorsätzlich zerstört (der sogenannte „Ehestörer“), können in zivilrechtliche Verfahren miteinbezogen werden.

Voraussetzung: Richtiges Vorgehen von Anfang an

Damit Sie Ihre Ansprüche auf Ersatz der Detektivkosten erfolgreich durchsetzen können, muss die Beauftragung zielgerichtet, notwendig und dokumentierbar sein. Genau dabei unterstützen wir Sie:

  • Wir klären mit Ihnen in einem kostenlosen Erstgespräch, ob ein begründeter Anfangsverdacht vorliegt.
  • Wir dokumentieren jeden Einsatz rechtskonform und nachvollziehbar.
  • Wir stellen gerichtstaugliche Berichte mit Fotos und Zeitprotokollen zur Verfügung.

Unser Ziel: Sie sollen Recht bekommen – und Ihr Geld zurück.

Ersatz durch den „Mittäter“ – etwa bei Untreue

In Fällen von Ehebruch oder grober Illoyalität kann auch die Person, die den Hauptverursacher unterstützt oder bestärkt hat, haftbar gemacht werden. Der sogenannte Ehestörer kann in manchen Fällen ebenfalls zum Kostenersatz verpflichtet werden.

Gerichte in Österreich haben in der Vergangenheit mehrfach entschieden, dass ein bewusstes und aktives Mitwirken an einem schweren Treuebruch nicht folgenlos bleibt. Auch hier gilt: Der konkrete Fall und die Qualität der Beweise sind entscheidend.

Wir helfen beim Durchsetzen Ihrer Ansprüche

Unsere Detektei bringt seit Jahrzehnten die nötige Erfahrung mit, um gerichtsfeste Beweise zu sichern. Doch wir helfen nicht nur bei der Beweissicherung – wir unterstützen Sie auch dabei, Ihre Ansprüche auf Kostenersatz für Detektivleistungen durchzusetzen. Gerne arbeiten wir eng mit Ihrer Rechtsvertretung zusammen.

In welchen Fällen ist der Ersatz der Detektivkosten möglich?

Hier einige typische Szenarien:

  • Arbeitsrecht: Lohnfortzahlungsbetrug, Nebenbeschäftigungen trotz Krankenstand, Verletzung von Wettbewerbsverboten.
  • Familienrecht: Nachweis von Treuebrüchen in Scheidungsverfahren, insbesondere wenn diese Einfluss auf Unterhaltsfragen oder Obsorgeregelungen haben.
  • Zivilrecht: Täuschung, Betrug, Sachbeschädigung, unrechtmäßige Nutzung von Eigentum.
  • Schadenersatzrecht: Wenn ein Verhalten nachweislich zu einem finanziellen oder immateriellen Schaden geführt hat.

Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie kostenlos

Wenn Sie vermuten, dass Ihnen durch das Verhalten einer anderen Person ein Schaden entstanden ist, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir bieten ein kostenloses Erstgespräch und klären für Sie, ob ein Einsatz sinnvoll und rechtskonform ist – und ob ein späterer Ersatz der Detektivkosten möglich ist.

Jetzt Termin vereinbaren:

Wir sind österreichweit im Einsatz – mit Beratungsstellen in Wien, Graz, Linz, Salzburg, Innsbruck, Klagenfurt, St. Pölten, Leoben, Mödling und Mattersburg.


  1. Justizministerium – Zivilrechtliche Ansprüche
  2. Rechtsinformationssystem RIS – Entscheidungen zu Detektivkosten