Obsorgefragen
Obsorgefragen und der Einsatz eines Detektivs
Bevor wir für Sie in Obsorgfragen tätig werden:
Liegt dem Streit um die Obsorge tatsächlich die Unfähigkeit eines Elternteils oder die Gefährdung des Kindeswohls durch einen der Elternteile oder dem Umfeld dieses Elternteils zu Grunde, besteht die Möglichkeit die alleinige Obsorge und auch sehr restritive Besuchskontakte vor Gericht zu erstreiten. Die Beweise, die Sie für dieses Verfahren brauchen, beschaffen wir.
Will man einem Elternteil die Obsorge entziehen, braucht man dafür eine sachliche und objektivierte Grundlage. Diese kann in der Unfähigkeit der Betreuung liegen oder in jeder Form der Gefährdung des Kindeswohls. Am Anfang unserer Zusammenarbeit seht ein kostenloses Beratungsgespräch, in dem wir Ihre Situation analysieren. Diese Analyse hat einerseits zum Ziel, den Sachverhalt zusammen zufassen und so einen Ausgangspunkt für die Ermittlungen zu bekommen, andererseits dient sie für eine erste Skizze der Ermittlungsschritte und zu einer Abschätzung der Kosten. Wesentlich ist: Sie sind im Teil unseres Teams und wir machen jeden Schritt nur in enger Abstimmung mit Ihnen.
Wie läuft ein Detektiveinsatz bei Obsorgefragen ab?
In der Regel werden wir Beobachtungen anstellen, wie die Obsorgepflichten ausgeübt werden. Je konkreter Ihre Verdachtslage, desto gezielter können wir ermitteln und Fehlverhalten auch dokumentieren. Die Observation von Personen kann extrem diskret durchgeführt werden, es wird auch unauffällig fotografiert oder gegebenenfalls gefilmt.
Ergebnis eines Detektiv-Einsatzes bei Obsorgefragen
Nach Durchführung der Ermittlungen in Ihrem Obsorge Fall steht ein Bericht, in dem schriftlich und sehr detailliert beschrieben wird, was wir feststellen konnten. In einer Beilage erhalten Sie eine ausführliche und aussagekräftige Fotodokumentation. Beides können Sie dem Gericht als Beweis vorlegen und beides wird als Beweis anerkannt. Ist es notwendig, werden die eingesetzten Detektive auch vor Gericht als Zeugen auftreten.
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Dient ein Detektiveinsatz der Durchsetzung von Ansprüchen oder der Abwehr eines Schadens können die Detektivkosten von den Verursachern (jene Personen, die Ziel der Ermittlungen sind) um Wege des Schadenersatzes zurückgeholt werden.
Kosten beim Einsatz von privaten Ermittlern
Kosten eines Einsatzes setzen sich zusammen aus Mitarbeiter-Zeit vor Ort, für die Erstellung von beweiskräftigen Berichten, An- & Abreise und notwendigen Spesen/Auslagen.
Wir achten auf transparente Abrechnung und optimieren Einsatzzeiten & Dokumentation auf Kosteneffizienz im Sinne unserer Kunden.
Wir beraten Sie über die zu erwartenden Kosten im Erstgespräch und halten Sie über die anfallenden Aufwände während der Ermittlungen auf dem Laufenden.
Pauschalen sind in unserer Branche der Regel nicht möglich – was, wo und wie lange etwas zu tun ist, wird nicht durch den Detektiv, sondern durch das Projektziel bestimmt.
Die Kosten eines Ermittlungsauftrags trägt immer der Auftraggeber, wobei manchmal die Möglichkeit besteht, Kosten von einem Verursacher/Täter über ein Gericht zurückzufordern.
Regional Ermitteln –
erfolgreich ermitteln
Wir sind, wo Sie sind: Wir treffen Sie gerne in einer unserer regionalen Beratungsstellen. Unser Netzwerk garantiert außerdem kurze Anfahrten unserer Ermittler.